Rechtsprechung
BVerwG, 05.05.1970 - I B 25.70 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Revisionsrechtliche Überprüfungsmöglichkeit der tatrichterlichen Würdigung des festgestellten Sachverhalts - Anforderungen an die gewerberechtliche "Unzuverlässigkeit"
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.02.1970 - IV A 132/69
- BVerwG, 05.05.1970 - I B 25.70
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.11.1965 - I C 6.63
Beruf
Auszug aus BVerwG, 05.05.1970 - I B 25.70
Durch eine Revisionsentscheidung könnte das Recht nicht fortgebildet werden, weil sämtliche Rechtsfragen dieses Prozesses, die grundsätzlich bedeutsam sind, bereits höchstrichterlich, insbesondere durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 1965 (BVerwGE 22, 286), entschieden sind und die anderen Gerichte sowie das Schrifttum dieser Rechtsprechung gefolgt sind.